Urheberrechte
(veröffentlicht am 28.7.2014)

Die spanische Zentralregierung im Madrid hat ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das selbst kleinste Textzitate unter das Urheberrecht stellt.

Von der Neufassung des Gesetzes zum Schutz geistigen Eigentums sind sogar Hyperlinks betroffen.

Wer gegen das Urheberrecht verstößt, dem drohen künftig bis zu 300.000 Euro Geldstrafe oder sechs Jahre Gefängnis.

Dem Gesetz zufolge können selbst bei Nachrichten, Meinungstexten oder Unterhaltungsinhalten Gebühren verlangt werden.

Betroffen sind sowohl wirtschaftlich betriebene Seiten, als auch private Blogs.

Auch die reine Verlinkung reicht schon aus.

Mit dem Gesetz will Madrid auch den Schutz von Fotografen und Journalisten verbessern, deren Inhalte online abrufbar sind.

Spanien will mit dem Gesetz auch gegen die große Zahl illegaler Downloads vorgehen.

Das Ley de Propriedad Intelectual (LPI) soll die Verbreitung von Downloadlinks nun eindämmen.

Die Regierung stellte jedoch klar, dass soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter von der Änderung ausgenommen seien.

Als Herausgeber des Boulevard Gran Canaria Magazins begrüßen wir natürlich diese neue Gesetzesänderung. In den 10 Jahren seit der Gründung des Magazins mussten wir uns immer wieder über den rücksichtslosen Diebstahl unserer Fotos, Grafiken, Texte und Formulare ärgern. Der Schaden war für uns nie unerheblich: Hohe Kosten u.a. für Benzin, bezahlte Artikel etc., sehr viel Zeit und gute Ideen, also das, was das Magazin ausmacht.

Natürlich sind uns die Datenklauer bekannt. Wir haben uns daher erlaubt, einen Fall vor Gericht zu bringen. Die für uns positiven Anhörungen sind vorbei, wir warten jetzt auf das Urteil - und wir freuen uns darauf. Der Beklagte wohl eher nicht.

Und die Moral von der Geschichte:

Klauen, kopieren, verlinken etc. ohne unsere Einwilligung wird ab sofort ein teurer Spaß!

 

Bitte respektieren Sie unsere Arbeit!
Dieser Text unterliegt dem neuen spanischen Urheberrecht zum Schutz geistigen Eigentums! Das Gesetz stellt selbst kleinste Textzitate unter das Urheberrecht. Von der Neufassung des Gesetzes sind sogar Hyperlinks betroffen.
Betroffen sind sowohl wirtschaftlich betriebene Seiten, als auch private Blogs. Die reine Verlinkung reicht schon aus.
Dem Gesetz zufolge können selbst bei Nachrichten, Meinungstexten oder Unterhaltungsinhalten Gebühren verlangt werden.